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Stefan Kopf
Investmentberatung
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DIE ABGELTUNGSSTEUER KOMMT...

Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Sie soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen. Momentan werden Zinserträge und hälftig Dividendenerträge (Halbeinkünfteverfahren) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert,  wenn sie vor der Spekulationsfrist von 12 Monaten veräußert werden.

Ab dem 1. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividendenerträge (das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft) und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer der Kapitalanlagen generell mit 25 % (plus Solidaritätszuschlag (1,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer(2%)) besteuert, wenn die Anlage ab dem 1. Januar 2009 getätigt wurde.

Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber bis zum Inkrafttreten der Reform die Möglichkeit offen gelassen hat, die bisherigen fiskalischen Regeln mitzunehmen. Das heißt, die neue Abgeltungssteuer gilt nur für Investitionen, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen  werden. Für davor erworbene Wertpapiere gilt grundsätzlich die alte Spekulationsfrist von 12 Monaten und die alten individuellen Steuersätze.

Ordnen Sie Ihre Finanzen rechtzeitig neu und passen Sie Ihre persönliche Steuerstrategie den veränderten Bedingungen an. Bei mir erfahren Sie wie Sie der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen können.  

Bei Interesse bekommen Sie gerne auch weiter Informationen zum Thema Abgeltungssteuer per Post oder E-Mail zugeschickt.